Ultraschallgeräte Wartung & Konstanzprüfung

Ultraschallgeräte sind unverzichtbare Werkzeuge in der modernen Arztpraxis und in Krankenhäusern. Als medizinische Geräte unterliegen sie strengen gesetzlichen Vorschriften, die der Sicherheit der Patient:innen und der zuverlässigen Funktionsweise dienen. Eine regelmäßige Wartung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt auch Ihre Investition: Ein Ultraschallgerät, das ordnungsgemäß gewartet wird, bleibt über viele Jahre hinweg einsatzbereit und sicher.

Warum regelmäßige Wartung wichtig ist

Der tägliche Einsatz eines Ultraschallgeräts führt zu Verschleiß und Verschmutzungen, wie Staubablagerungen, die die Luftzirkulation beeinträchtigen können. Eine schlechte Kühlung durch Wärmestau verkürzt die Lebensdauer von Prozessoren und Chips und kann zu teuren Ausfällen führen.

Durch regelmäßige Wartungen verlängern Sie die Lebensdauer Ihres Geräts, minimieren das Risiko von Ausfällen und stellen einen sicheren Betrieb sicher.

Ultraschall-Wartung und Prüfung

Langfristig, kostensparend und zuverlässig

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) schreibt vor, dass Betreiber:innen für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit ihrer medizinischen Geräte verantwortlich sind. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Geräte.

Auch die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) verlangt, dass elektrische Geräte regelmäßig auf ordnungsgemäße Funktion geprüft werden, um Stromunfälle zu vermeiden. Die Fristen für diese Prüfungen variieren je nach Gerät; eine zweijährliche Überprüfung ist gesetzlich empfohlen, während viele Hersteller jährliche Prüfungen als optimal ansehen.

Nach erfolgreicher Wartung erhält Ihr Gerät eine Prüfplakette, die Ihnen als Nachweis für gesetzliche Anforderungen dient. Ein Wartungsprotokoll dokumentiert den gesamten Vorgang.

So läuft eine Wartung ab

  1. Optische Prüfung: Kontrolle des Geräts und der Schallköpfe auf äußere Schäden oder Mängel.
  2. Messungen: Überprüfung der Geräteströme und Widerstände.
  3. Funktionstests: Kontrolle aller Gerätefunktionen.
  4. Reinigung: Das Gerät wird zerlegt und gründlich gereinigt.
  5. Behebung von Mängeln: Identifizierte Schäden werden nach Rücksprache behoben.
  6. Sicherheitstechnische Kontrolle (STK): Abschließende Prüfung nach §6 MPBetreibV.