Prüfung von Medizintechnik und Geräten

Wir helfen Ihnen, die gesetzlichen Vorgaben der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), der DGUV-Vorschrift 3 (Unfallverhütungsvorschrift) und der Prüfung Ihrer elektrotechnischen Betriebsmittel einzuhalten.

Unsere Firma verfügt über die notwendigen Räumlichkeiten, technischen Einrichtungen und Fachkräfte, die regelmäßig geschult werden, um die Prüfungen, Wartungen und Reparaturen an Medizinprodukten nach den gesetzlichen Anforderungen durchzuführen.

VDE-Prüfung

Die VDE-Prüfung nach DIN EN 62353 ist für alle medizinischen Geräte notwendig, die nicht in Anlage 1 der MPBetreibV aufgeführt sind. Diese Prüfung ist entscheidend, um die Sicherheit von elektrischen medizinischen Geräten zu gewährleisten und Unfälle zu verhindern.

DGUV-V3-Prüfung

Die DGUV-V3-Prüfung gemäß VDE 0701-0702 ist eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die die regelmäßige Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln in Unternehmen vorschreibt. Diese Prüfungen sind essenziell, um die Sicherheit in medizinischen Einrichtungen zu gewährleisten.

Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)

Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nach § 11 MPBetreibV für viele aktive, nicht-implantierbare medizinische Geräte, wie beispielsweise HF-Chirurgiegeräte oder Reizstromgeräte. Diese Prüfungen sind entscheidend, um mögliche Sicherheitsmängel frühzeitig zu erkennen und dadurch Patienten und Anwender zu schützen.

Messtechnische Kontrolle (MTK)

Die Messtechnische Kontrolle (MTK) ist eine gesetzliche Pflichtprüfung nach § 14 MPBetreibV für Medizinprodukte der Anlage 2. Hierbei wird die Messgenauigkeit von Geräten wie Blutdruckmessgeräten und Hörtestgeräten geprüft, um sicherzustellen, dass keine fehlerhaften Diagnosen aufgrund ungenauer Messwerte erfolgen.