Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Medizintechnik Lippe Vertriebs-GmbH
1. Geltungsbereich
Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt, sofern nicht gesonderte Bedingungen mit dem Besteller vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nur, wenn wir ihnen bei Vertragsabschluß ausdrücklich zustimmen.
2. Angebot/Vertragsabschluß
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Über eine vereinbarte Zeitdauer hinaus eingehende Aufträge bedürfen einer gesonderten Verhandlung. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung. Angebote, Kostenanschläge, Zeichnungen und dergleichen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten uns in diesem Falle Schadensersatzansprüche vor.
2.2. Vom Angebot abweichende Verbesserungen und Änderungen, die den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen, behalten wir uns bis zur Lieferung vor.
3. Preise
Die Preise verstehen sich ausschließlich der gesetzlich am Liefertag festgelegten Mehrwertsteuer, die getrennt ausgewiesen wird. Alle Preise basieren auf den derzeit gültigen Lohn- und Materialkosten. Sollten sich hier Veränderungen ergeben, so behalten wir uns vor, diese in unseren Preisen entsprechend zu berücksichtigen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Zahlungen sind, sofern nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, 10 Tage ab Rechnung ohne Abzug fällig. Bei verspäteten Zahlungen behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen von 4% über dem Bundesbank – Diskontsatz vor.
4.2. Bei einem Auftragsvolumen ab 5.000 EUR gelten folgende Fälligkeiten: 30% des Nettowarenwertes bei Vertragsabschluß, weitere Berechnung erfolgt entsprechend der bereits erbrachten Leistungen bis 90% des Auftragswertes, 100% werden nach Abnahme fällig.
4.3. Soweit Aufrechnungsansprüche durch den Kunden geltend gemacht werden, bedarf dies unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
5. Änderungen nach Auftragserteilung
Vom Kunden veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung berechtigen uns gegebenenfalls zur Preisanpassung und Korrektur des Liefertermins.
6. Lieferung
6.1. Hinsichtlich der Frist der Lieferung gelten die Aussagen der Auftragsbestätigungen. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen bzw. vereinbarten Mitwirkungshandlungen voraus.
6.2. Bei Aufträgen mit Auftragsvolumen ab 5.000 EUR (Ziffer 4.2.) beginnt die vereinbarte Lieferzeit mit dem Zahlungseingang bei uns.
6.3. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kommt der Lieferer nicht in Verzug. Das gilt auch, wenn höhere Gewalt jeder Art die fristgemäße Auslieferung verhindert. In diesen Fall besteht die Verpflichtung, mit dem Besteller eine einvernehmliche Klärung zu finden.
6.4. Lieferungen sind vom Kunden unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und der Empfang ist auf dem Lieferschein zu bestätigen. Reklamationen sind bis 48 Stunden nach Warenannahme bei uns anzuzeigen. Später eingehende Mängelanzeigen können nicht mehr angenommen werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller für den Besteller aus dem Liefervertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten Eigentum von uns. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
8. Pflichten des Kunden
8.1. Der Kunde hat die Annahme der Waren durch Unterschrift auf dem Lieferschein zu bestätigen.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, Baufreiheit zu schaffen. Dies umfasst auch die Errichtung von Strahlenschutzvorrichtungen, Luftanschlüssen, elektrische Installationen und Wasserzu- und Ableitungen entsprechend den Anschlussbedingungen. Die Zeichnungen für die bauseitige Montagevorbereitungen werden von uns geliefert, soweit nichts anders vereinbart ist.
8.3. Der Kunde hat die Montagefreiheit zu schaffen und rechtzeitig anzuzeigen.
8.4. Die Montage und Inbetriebnahme erfolgt durch das von uns beauftragte Fachpersonal. Die Abnahme ist durch Protokoll zu bestätigen und erfolgt spätestens 14 Tage nach Fertigmeldung.
9. Umtausch- und Rückgaberecht
Für Gerätebestellungen, Sonderbestellungen und –anfertigungen nach Kundenwünschen ist eine Rückgabe ausgeschlossen. Klinisch reine Ware bzw. steril verpackte Waren werden nur zurückgenommen, wenn die Originalverpackung unversehrt ist.
10. Verzug
Kann durch Verschulden des Kunden die Lieferung nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, hat der Kunde ab 9. Tag des auf den Montagetermins folgenden Kalendertages den zusätzlichen Aufwand wie Einlagerung der Ware usw. zu tragen. Gleichzeitig werden 90% der Auftragssumme fällig.
11. Gewährleistung / Garantie / Produkthaftung
11.1. Für alle von uns gelieferten Produkte und Zubehörteile leisten wir 12 Monate Gewähr. Für Teile, die dem Verschleiß unterliegen und für Verbrauchsmaterialien wird keine Gewähr übernommen. Der Käufer ist verpflichtet, durch geeignete Belege nachzuweisen, dass ein Gewährleistungsanspruch gegen uns besteht.
11.2. Stellt der Käufer Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften fest, so hat er uns dies unverzüglich nach Feststellung des Mangels oder des Fehlens der Eigenschaft schriftlich mitzuteilen.
11.3. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch kostenlose Instandsetzung des gelieferten Gegenstandes oder durch Ersatzlieferung. Das Recht auf Wandlung oder Minderung hat der Käufer erst, nachdem drei Nachbesserungen fehlgeschlagen sind.
11.4. Für die Lieferung gebrauchter Gegenstände leisten wir 12 Monate Gewähr.
11.5. Wir leisten keine Gewähr, wenn Eingriffe oder Änderungen an den gelieferten Erzeugnissen vom Käufer oder von und nicht autorisierten Dritten vorgenommen wurden, oder der Mangel infolge ungünstiger Betriebsumstände, durch Verstöße gegen unsere Betriebsvorschriften oder gegen unsere Montagebedingungen, durch natürlichen Verschleiß oder wegen unterlassener Wartung eingetreten sind.
11.6. Über die hier vereinbarte Gewährleistung hinaus sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche wegen Schäden, die an nicht von und gelieferten Erzeugnissen oder gegenüber Dritten entstanden sind.
11.7. Folgende Garantiefristen gelten für veräußerte Ware:
- 12 Monate auf alle Grundsysteme
- 12 Monate auf beigestellte Produkte (Grundsysteme von Unterauftragnehmern)
- 6 Monate auf Zubehörteile / Ersatzteile / Reparaturen
- Keine Garantie auf Verschleissartikel
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir nach dem Produkthaftungsgesetz nicht für durch unsere Geräte hervorgerufene Schäden einzustehen haben, sofern diese durch unsachgemäße Instandsetzung verursacht oder bei einem Teileaustausch nicht unsere Originalteile oder von uns freigegebene Teile verwendet werden.
Medizintechnik Lippe übernimmt bei sachgemäßer Instandsetzung keinerlei Haftung für etwaigen Datenverlust.
12. Alleinverbindlichkeit
Mit der Annahme unserer Auftragsbestätigung erklärt sich der Käufer mit dem Inhalt unserer Lieferbedingungen einverstanden. Etwaige mit den vorstehenden Lieferbedingungen in Widerspruch stehenden Einkaufsbedingungen des Käufers bzw. Bestellers haben keine Gültigkeit und sind für uns unverbindlich, es sei denn, es bestehen gesonderte Absprachen und schriftliche Vereinbarungen. Im Fall einer Nichteinigung gelten die Bestimmungen des BGB. Davon unberührt bleibt die festgelegte Zahlungsfrist.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Detmold.
14. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.